Der Mutter-Kind-Pass wird vom Gynäkologen ausgestellt, sobald eine Schwangerschaft sicher feststeht. Er dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum 5. Lebensjahr und beinhaltet je fünf Untersuchungen in der Schwangerschaft und in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes. In Österreich ist die Durchführung dieser vorgeschriebenen zehn Untersuchungen die Voraussetzung für den Bezug des vollen Kinderbetreuungsgeldes.
In der 1. Lebenswoche (nach ambulanter oder Hausgeburt)
4.-7. Lebenswoche
3.-5. Lebensmonat
7.-9. Lebensmonat inkl. HNO Untersuchung*
10.-14. Lebensmonat inkl. Augenuntersuchung*
Mit Abschluss des ersten Lebensjahres, sind folgende Entwicklungskontrollen vorgesehen:
22.-26. LM
34.-38. LM
46.-50. LM
58.-62. LM
*wenn keine spezifischen Fragestellungen/Probleme vorliegen, können diese Untersuchungen gemeinsam mit der kinderärztlichen Begutachtung durchgeführt und bestätigt werden