Die Kinder spielen beim warten

Was sind Wahlärzte?

Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse. Die Bezeichnung „Wahlarzt“ leitet sich vom Recht der Patienten auf freie Arztwahl ab. Die Verrechnung erfolgt direkt mit Ihnen nach der Ordination. Ihr Kind wird als Privatpatient behandelt und Sie erhalten eine Honorarnote. Diese Honorarnote mit Zahlungsbestätigung kann bei der jeweiligen Krankenkasse zur Rückvergütung eingereicht werden, Sie erhalten 80% (KFA 100%) des von der Kasse für die jeweiligen Kassenleistungen an den Vertragsarzt zu bezahlenden Honorars. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Die Höhe der anteiligen Rückvergütung ist stark abhängig von den im Sinne der Kassen erbrachten Leistungen (von Kasse zu Kasse verschieden) und ist relativ hoch bei Standarduntersuchungen und wenig zeitaufwändigen Konsultationen. Bei ausführlichen Konsultationen kann die anteilige Rückvergütung aber auch relativ gering ausfallen. Viele Zusatzversicherungen übernehmen die Mehr- oder Gesamtkosten. Informationen und Formulare zur Rückerstattung erhalten Sie bei den Versicherungsträgern. Wahlarztrezepte sind in der Apotheke genauso einlösbar wie Kassenrezepte.